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Aufschichten und Abbrennen des Maifeuers

Meldung aus Berschweiler bei Kirn

In der Vergangenheit wurde einerseits das Brennmaterial häufig zu früh am Abbrennort des Maifeuers abgeladen, und damit gegen Naturschutzbestimmungen verstoßen. Andererseits wurden dort regelmäßig beschichtetes Holz, alte Möbelteile und sonstige Abfälle illegal entsorgt sowie zu große Mengen von Hecken und Sträuchern aufgeschichtet. Das Maifeuer darf nicht zur Abfallentsorgung genutzt werden. Eine ständige Kontrolle ist durch die Ortsgemeinde nicht zu leisten. Zwischenzeitlich verlangt die Ordnungsbehörde auch eine Anmeldung für das Abbrennen des Brauchtumsfeuers. Hierfür ist neben umfangreichen Auflagen eine verantwortliche Person namentlich zu benennen welche für eventuell entstehende Schäden haften soll. Die Ortsgemeinde müsse zudem die Brandreste unverzüglich bei der Kreismülldeponie ordnungsgemäß entsorgen.

 

Aufgrund dieser Problematik hat sich die Gemeindevertretung entschieden, das Maifeuer erst am 30. April mit naturbelassenem und trockenem Gehölz aus Feld, Wald und Garten durch einen festgelegten Personenkreis aufschichten zu lassen. Wer derartiges Gehölz, welches ohne maschinelle Hilfe auf einen Wagen geladen werden kann, zur Verfügung stellen möchte, kann dies beim Ortsbürgermeister anmelden. Die Abholung erfolgt dann am späten Vormittag des 30.04.2023. Eine Ablagerung von Brennmaterial am gewohnten Abbrennort durch nicht autorisierte Personen ist untersagt. Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige gebracht.

 

Wir wollen das Brauchtum des Maifeuers/Hexenfeuers natürlich im Sinne der Kinder fortführen und werden am gewohnten Standort mit Beginn der Dämmerung ein Feuer entzünden. Das gemütliche Beisammensein findet wieder am Feuerwehrhaus statt. Die Bewirtung übernehmen wieder Förderverein und Gesangverein. Weitere Infos hierzu folgen noch.