Die Ortsgemeinde Berschweiler ist bemüht, die Website www.berschweiler.verwaltungsportal.eu/ zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Landesgesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (LGGBehM) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz (BITV-RP).
Dieser Webauftritt ist überwiegend, aber noch nicht vollumfänglich barrierefrei. Die Anforderungen der BITV 2.0 werden weitgehend erfüllt.
Momentan werden folgende Funktionen unterstützt
- Die Inhalte der Webseite passen sich der Bildschirmgröße des genutzten Geräts automatisch an (responsive Webdesign).
- Logischer Aufbau und Gliederung der Inhalte.
- Mit dem Kontrast Switcher und dem Schriftgröße Switcher rechts oben in der Kopfzeile können Sie die Darstellung der Internetseite von farbig auf schwarz-weiß umstellen und die Schriftgröße verändern.
Nachfolgende Inhalte sind nur eingeschränkt zugänglich. Eine Verbesserung der Zugänglichkeit ist zeitnah geplant.
Die Texte zu den wesentlichen Inhalten des Angebotes, zur Navigation sowie zur Erklärung zur Barrierefreiheit sind noch nicht in Deutscher Gebärdensprache verfügbar. Damit sind diese Seiten mit dem Erfolgskriterium 1.2.6 (Gebärdensprache) nicht vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit der BITV-RP
Es kann Farb-Kombinationen geben, in denen Kontraste nicht vollständig die Anforderungen der BITV-RP erfüllen.
Es gibt vereinzelt Bedienfelder ohne zugehöriges Bedienelemente.
Es gibt vereinzelt Formularfelder ohne zugehöriges
Vereinzelt können PDF-Dokumente und editierbare Dokumente (u.a. Word-, Open Office- und RTF-Dokumente) nicht barrierefrei sein.
b) Die folgenden Inhalte unserer Webseite fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:
aufgezeichnete zeitbasierte Medien, die vor dem 23. September 2020 veröffentlicht wurden,
ggf. live übertragene zeitbasierte Medien,
Dateiformate von Büroanwendungen, die vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden, es sei denn, diese Inhalte sind für die aktiven Verwaltungsverfahren der von der betreffenden öffentlichen Stelle wahrgenommenen Aufgaben erforderlich.
c) Unverhältnismäßige Belastung
Für einige unserer eingebundenen Videos und Podcast-Folgen ist es nicht möglich, die geforderten Audiobeschreibungen zur Verfügung zu stellen. Wir sind der Ansicht, dass eine Behebung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde.
Feedback und Kontakt
Leider können nicht alle Elemente auf unseren Internetseiten vollständig barrierefrei gestaltet werden. Wir verstehen Barrierefreiheit als fortlaufenden Prozess und werden in Zukunft unsere Internetangebote weiter anpassen.
Wir freuen uns über Ihr Feedback zur Barrierefreiheit von www.berschweiler.de. Wenn Sie Fragen oder Hinweise zu diesem Thema haben oder Informationen benötigen, die noch nicht in barrierefreier Form vorliegen, wenden Sie sich bitte an
Sollten Sie nach Ihrer Anfrage bei „Feedback und Kontakt“ der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung von www.datenschutz.rlp.de benachteiligt zu sein, können Sie sich an die Landesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung wenden:
Landesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz Bauhofstraße 9 55116 Mainz